Grundwasserschutz und Wasserwirtschaft

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Wasserschutzgebiete werden zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung festgesetzt. Die rechtliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung des jeweils zuständigen Landratsamtes. Zunächst muss jedoch der Schutzgebietsvorschlag von Wasserwirtschaftsämtern und der Gesundheitsverwaltung fachlich geprüft werden. Nach einer öffentlichen Anhörung wird das Wasserschutzgebiet festgesetzt und die Schutzgebietsverordnung erlassen.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Um das Trinkwasser bestmöglich zu schützen sieht der Gesetzgeber Wasserschutzgebiete mit drei Schutzzonen vor.

Fassungsbereich (Zone I)

Er schützt die eigentliche Fassungsanlage (Brunnen und Quellen) sowie ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung. Das Betreten ist für Unbefugte verboten. Der Fassungsbereich ist durch Umzäunung gesichert.

Engere Schutzzone (Zone II)

Sie wird durch die sogenannte 50-Tage-Linie begrenzt. Von hier aus benötigt das Trinkwasser mindestens 50 Tage bis zum Erreichen der Fassung.

Die engere Schutzzone hat eine besondere Funktion. Sie schützt das Trinkwasser vor bakteriellen Verunreinigungen. Innerhalb von 50 Tagen sterben Keime ab und es werden seuchenhygienische Gefahren durch Krankheitserreger vermieden.

Weitere Schutzzone (Zone III)

Sie orientiert sich am Wassereinzugsgebiet und ist der am weitesten entfernte Bereich von der Wasserfassung. Sie wird auch „chemische Schutzzone“ genannt.

Die weitere Schutzzone bietet Schutz vor langfristigen Verunreinigungen oder schwer abbaubaren Verschmutzungen, besonders vor radioaktiven und chemischen. Sie ermöglicht auch eine ausreichende Reaktionszeit bei Unfällen.

Bei großen Wasserschutzgebieten ist eine Unterteilung der Schutzzone in Zone III A und III B möglich.

Für jedes Wasserschutzgebiet gilt eine eigene Schutzgebietsverordnung, die für die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entwickelt wurde. In ihr ist genau festgelegt was speziell in diesem Wasserschutzgebiet beachtet werden muss und welche Einschränkungen der Schutzstatus mit sich bringt.

Die Gebote und Verbote umfassen die Bereiche:

  • Eingriffe in den Untergrund
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abwasserbeseitigung und Abwasseranlagen
  • Verkehrswege, Plätze mit besonderer Zweckbestimmung, Hausgärten, sonstige Handlungen
  • Bauliche Anlagen
  • Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Flächennutzung

Wasserschutzgebiete:

Volkach/Astheim
Status: In Kraft getreten am 14.08.2007

Sulzfeld/Marktsteft
Status: In Kraft getreten am 05.03.2004

Uehlfeld
Status: Auskunft gibt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde bzw. Regierung Mittelfranken

Haslach/Matzmannsdorf
Status: Rechtswirksam durch Landratsamt Ansbach, in Kraft getreten am 20.04.2017

Gollhofen
Status: Z. Zt. werden die Brunnen nicht genutzt

Die Schutzgebietsverordnung, Umgriffe und Karten für das entsprechende Wasserschutzgebiet finden Sie unter Infomaterial - Schutzgebietsverordnungen »

Weitere Informationen unter
www.lfu.bayern.de





Projekte

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Wasserschutzbrot

Die FWF ist als Kooperationspartner an der Initiative „Dieses Brot schont unser Grundwasser – Trinkwasserschutz durch weniger Dünger“ im Rahmen der Aktion Grundwasserschutz – Trinkwasser für Unter- und Mittelfranken, der Regierung von Unter- und Mittelfranken beteiligt.

Wenn Getreide mit weniger Stickstoff gedüngt wird, gelangt weniger Nitrat über den Boden in das Grundwasser. Dennoch können Landwirte eine reichhaltige Ernte einfahren und Bäcker daraus hochwertige Backwaren herstellen.

In den Wasserschutzgebieten Sulzfeld/Marktsteft, Volkach/Astheim und Uehlfeld wird deshalb Backweizen grundwasserschonend angebaut. Örtliche Mühlen machen daraus Mehl, was von Bäckereien aus den jeweiligen Regionen zu verschiedenen Backwaren, Broten und Brötchen verarbeitet wird.

Durch die Herstellung und den Verkauf dieser leckeren und grundwasserschonenden Spezialitäten, wird nicht nur die regionale Wertschöpfung erhöht, sondern auch ein Beitrag für den Schutz unseres Trinkwassers geleistet.

An der Aktion beteiligte Bäckereien finden Sie unter www.wasserschutzbrot.de »

Jeder einzelne kann einen Beitrag leisten!

Machen Sie mit!

Weitere Informationen finden Sie unter:

Aktion Wasserschutzbrot

www.aktiongrundwasserschutz.de

www.grundwasserschutz.bayern.de/regionales/mittelfranken

Mehrjähriger Energiepflanzenanbau

Seit 2011 hat die FWF das Projekt „Mehrjähriger Energiepflanzen für Biogasanlagen als Alternative zum Mais unter besonderer Berücksichtigung des Grundwasserschutzes“ gestartet. Ziele sind die Ermittlung der Tauglichkeit der Energiepflanzen Riesenweizengras und Durchwachsener Silphie zum Anbau in den Wasserschutzgebieten der FWF und ihres Potentials zur Verbesserung der Grundwasserqualität.

Die Untersuchungsergebnisse seit dem Jahre 2011 zeigten eine nachhaltige Reduktion der Stickstoffgehalte im Boden. Von diesen Flächen geht kein bzw. kaum noch ein Risiko der Nitratauswaschung aus.

Die FWF fördert deshalb den Anbau der mehrjährigen Energiepflanzen in ihren Wasserschutzgebieten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Frau Sterzinger-Greif

Die Anfänge des mehrjährigen Energiepflanzenanbaues in unseren Wasserschutzgebieten erfolgt in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf. Die Regierung von Mittelfranken hat im Rahmen der Aktion Grundwasserschutz für Mittelfranken dieses Thema aufgegriffen und es in einem Projekt weiter vertieft.





Freiwillige Kooperationsvereinbarungen

Wenn es um unser Trinkwasser geht, gilt das Prinzip „Vorbeugen ist besser als heilen“. Deshalb machen wir uns als Wasserversorgungunternehmen dafür stark.

Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist ein Grundpfeiler für einen nachhaltigen Grund- und Trinkwasserschutz. Dennoch sind zusätzliche Instrumente, wie freiwillige Kooperationsvereinbarungen, wertvolle Ergänzungen.

Mit den Bewirtschaftern der Grundstücke in unseren Wasserschutzgebieten arbeiten wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen. Wir bieten in allen unseren Wasserschutzgebieten freiwillige Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen für die grundwasserschonende Bewirtschaftung an. Landwirte, Winzer und Obstbauern nehmen diese gut an.

Den Vertrag über die freiwilligen Kooperationsvereinbarungen für die Landwirtschaft und den Wein-/Obstbau können Sie hier herunterladen:

Infomaterial - Landwirte und Winzer »