Kundenanschluss
Der Anschlussgrad an öffentliche Wasserversorgungsanlagen hat im Jahr 2013 laut Angaben des Landesamtes für Umwelt (Hof) in Bayern bei
99,2 % gelegen. Die regionalen Unterschiede sind sehr gering: In Mittelfranken liegt der Anschlussgrad bei 99,5 % und in Unterfranken bei 99,8 %. Deshalb sind die staatlichen Zuschüsse für Neuanschlüsse an die öffentliche Trinkwasserversorgung zum 31.12.2015 ersatzlos ausgelaufen.
Alle Wasserlieferungsverträge der FWF mit ihren Kunden enthalten Regelungen zum Anschlussbeitrag. Dies betrifft die Höhe der einmaligen Vergütung für den erstmaligen Einkauf bzw. für den Nachkauf der jährlichen Bestellmenge. Seit dem 01.01.2023 beträgt der Anschlussbeitrag 0,76 EUR je Kubikmeter Jahresbestellmenge zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die ab 01.01.2023 geltenden Anschlussbedingungen für Bestands- und Neukunden finden Sie hier »
Kontamination von Wasserzählern mit Pseudomonas aeruginosa
In den letzten Monaten konnten bundesweit in Wasserzählern unabhängig vom Hersteller Kontaminationen mit Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Empfehlungen unter: